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Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 150
Fax: +49 4522 74395 548
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de
Web: https://www.kreis-ploen.de/
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Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde des Kreises Plön nimmt Aufgaben des Aysl- und Ausländerrechtes wahr. Außerdem hat sie die Aufsicht über die Standesämter der Städte, Ämter und Gemeinden.
Für folgende Anliegen bietet die Ausländerbehörde des Kreises Plön Informationen:
- Verpflichtungserklärung gemäß Aufenthaltsgesetz
- Aufenthaltserlaubnisse/ Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattungen
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger beantragen
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
- Brexit - Aufenthaltsrechtliches Verfahren für britische Staatsangehörige nach dem Austrittsabkommen
- Visum für einen Aufenthalt länger als 90 Tage
- Schengen-Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
- Einbürgerung
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Apostillen/Vorbeglaubigungen
Als Download stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Antrag auf Änderung/Aufhebung der Wohnsitzauflage für Personen mit Aufenthaltstitel
Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verpflichtungserklärung
Umverteilungsantrag für Personen in einem laufenden Asylverfahren
Umverteilungsantrag für Personen mit abgelehnten Asylverfahren
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgt. Diesen Termin können Sie hier vereinbaren:
Hinweis:
Es werden momentan keine Online-Termine für Beratungsangelegenheiten hinsichtlich einer Einbürgerung oder zum Thema Ukraine (Erstregistrierung, Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG) angeboten. Für Fragen bezüglich einer Einbürgerung wenden Sie sich bitte weiterhin an auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de, für Fragen zum Thema Ukraine an ukraine@kreis-ploen.de.
Falls Sie hingegen einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, können Sie auch unseren Onlinedienst für die digitale Einbürgerung nutzen. Vor Antragstellung ist es zudem möglich, einen Vorabcheck durchzuführen.
Diesen Onlinedienst finden Sie unter Antragsservice Einbürgerung.
Telefonisch werden keine Termine vergeben.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Termine bezüglich einer Verpflichtungserklärung für syrische Staatsangehörige ausschließlich über das Anliegen "Verpflichtungserklärung nach dem Landesaufnahmeprogramm Syrien" zu buchen sind. Das Aufnahmeprogramm wurde bis zum 31.12.2024 verlängert.
Hinweis:
Das Auswärtige Amt hat im Rahmen der Bund-Länder-Besprechung zum Thema Humanitäre Aufnahmen/Resettlement/Afghanistan auf die besondere Auslastung der Visastelle in Erbil aufmerksam gemacht. Folgenden Hinweis gilt es daher zu besachten:
Die damit einhergehenden langen Wartezeiten für die Vergabe von Terminen zur Beantragung von Visa können mitunter dazu führen, dass die Gültigkeit der Verpflichtungserklärungen (6 Monate) bei Vorsprache in der Visastelle bereits abgelaufen ist. Die Ausländerbehörde des Kreises Plön weist darauf hin, dass erst ein Termin an der Visastelle beantragt, und die Verpflichtungserklärung frühestens 6 Monate vor dem Termin beantragt werden sollte, da andernfalls noch einmal eine Verpflichtungserklärung für 29 Euro bei Ablauf abgegeben werden muss.
Sie werden gebeten, angesichts des enormen Arbeitsaufkommens auf Zwischenfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer/es Anliegen/s zu verzichten.
Hier finden Sie Informationen zur Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ab dem 04.03.2024 in deutscher, ukrainischer sowie englischer Sprache:
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen (www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr/ukraine-aufenthaltserlaubnis).
Weitere Informationen: www.germany4ukraine.de
Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!
Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не
потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців.
Дозвіл на тимчасове перебування українців продовжено до 2025 року
Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2024
року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2025 року.
Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною
в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії.
Extended: Ukraine Residence Permit!
Residence permits for Ukrainian refugees that are still valid remain valid. Holders of the permits are spared the need to apply for
an extension and the associated appointments with the immigration authorities.
Ukraine residence permit extended until 2025
Under the Ukraine Residence Permit Continued Validity Ordinance, residence permits for temporary protection that are still
valid as of 1 February 2024 will be automatically extended until 4 March 2025. These were and are granted in accordance
with Section 24 (1) of the Residence Act for foreigners who have travelled to Germany due to the war in Ukraine. Refugees do not
need to visit the relevant foreigners authority for an extension.
Zuständige Mitarbeiter
Aufenthaltsangelegenheiten:
Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A-D Frau Steffen
E-G und P-Z Herr Christiansen
H-O Frau Neufeind
Duldungen, Gestattungen, Zuweisungen und Arbeitserlaubnisse:
Frau Charlet
Frau Wellendorf
Vertretung durch Herrn Zöllick
Freiwillige Ausreise:
Herr Eisele
Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten:
Frau Ißberner
Verpflichtungserklärungen, Reiseausweise für Ausländer, Antrag auf Anerkennung der Staatenlosigkeit:
Frau Krause
Antrag auf Anerkennung der Staatenlosigkeit und Verpflichtungserklärungen für das Aufnahmeprogramm Syrien:
Herr Kregel-Olff
Öffnungszeiten Ausländerbehörde
Montag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde
Montag: 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch: keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag: keine telefonische Erreichbarkeit